Sicherheit und Ordnung im Tempelhofer Park.
Dafür soll eine „Benutzungsordnung – Tempelhofer Park“ dienen, die heute in einer Pressemitteilung der Grün Berlin GmbH und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin gemeinsam veröffentlicht wurde.
Einige Zitate:
„Bitte beachten Sie deshalb die nachstehenden Hinweise, zu deren Einhaltung jede Besucherin/jeder Besucher verpflichtet ist:
… Der Aufenthalt im Tempelhofer Park ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt.Wir bitten Sie, den Park bei Einbruch der Dunkelheit zu Ihrer eigenen Sicherheit zu verlassen. Die Eingangstore werden dann verschlossen.
… Grundsätzlich nicht gestattet sind das Betreiben von Handel oder Gewerbe sowie unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen.
… Zelten und Campen ist grundsätzlich nicht gestattet.
… Das Sprayen (Graffiti) ist verboten.“
Ausserhalb dieser Benutzungsordnung(AGB) findet sich dann folgender Hinweis auf die grosse „Bewegungsfreiheit“ in diesm Gelände:
„Im Tempelhofer Park bzw. auf dem Vorfeld des Flughafengebäudes können Veranstaltungen durchgeführt werden. Um Nutzungskonflikte mit diesen Veranstaltungen zu vermeiden, kann die öffentliche Nutzung des Parks eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden.“